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Christian Wenaweser

Wer einen Krieg beginnt, muss zur Rechenschaft gezogen werden

Der Liechtensteiner UN-Botschafter Christian Wenaweser setzt sich seit Jahrzehnten auf dem diplomatischen Parkett dafür ein, die Verantwortlichen für Angriffskriege vor Gericht zu bringen. In Kampala gelang ihm 2010 ein historischer Durchbruch – doch bis heute setzen Grossmächte der Gerechtigkeit Grenzen.

Christian Wenaweser, stimmt es, dass Sie einmal pro Woche frühmorgens mit Diplomaten durch den Central Park joggen?
Das stimmt – 6.30 am sharp, #noexcuses! Wir laufen seit neun Jahren jeden Mittwoch, bei jedem Wetter.

Geht es dabei nur um Sport oder auch um Diplomatie?
Beim Laufen lassen sich auch diplomatische Dinge erledigen. Vor allem aber verbringen wir auf sinnvolle Art Zeit miteinander. Und in unserer Chatgruppe ist nur Sport erlaubt – bei Verstössen interveniere ich humorlos.

Das Völkerstrafrecht ist eines Ihrer Kerngebiete als UN-Botschafter – und hier das Verbrechen der Aggression. Was macht diesen Tatbestand so bedeutsam?
Er bestraft die Entscheidung, einen Krieg zu beginnen – und nicht erst die Art, wie er geführt wird. Damit werden die verantwortlichen Kriegsführer zur Rechenschaft gezogen. Für das Empfinden von Gerechtigkeit ist das zentral: Die Nürnberger Prozesse, bei denen führende Vertreter des NS-Regimes verurteilt wurden, waren fundamental für die Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs.

Warum wurden Kriegsführer in den Jahrzehnten danach strafrechtlich nicht mehr konsequent verfolgt?
Weil sich besonders die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats vehement dagegen wehrten. Sie befürchteten, Kontrolle über solche Fragen zu verlieren oder im Extremfall selbst belangt zu werden. Die UN-Charta verbietet ja Gewaltanwendung grundsätzlich, ausser sie dient der Selbstverteidigung oder gründet auf ein Mandat des UN-Sicherheitsrats.

2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Arbeit auf. Als unabhängige Instanz sollte er das Recht stärken und die Macht begrenzen.
Wobei der ICC damals nur drei der vier Kernverbrechen verfolgen konnte: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Das Verbrechen der Aggression war im Römer Statut, dem Gründungsvertrag, zwar aufgeführt, aber noch nicht definiert. Zudem war nicht geregelt, wann genau der ICC zuständig ist.

Hier kamen Sie ins Spiel. Sie waren damals gerade Liechtensteins UN-Botschafter in New York geworden.
Prinz Zeid aus Jordanien, damals der erste Präsident der Versammlung der ICC-Vertragsstaaten, bot mir den Vorsitz einer Sonderarbeitsgruppe zum Verbrechen der Aggression an. In den folgenden sieben Jahren erarbeiteten wir mit zahlreichen Staaten eine Basis für die Definition. Sogar Nichtvertragsstaaten wie Russland und China beteiligten sich, nur die USA blieben den Arbeiten fern.

2010 folgte der Höhepunkt: An der von Ihnen geleiteten historischen Konferenz in Kampala wurden die Lücken beim Aggressionsverbrechen offiziell geschlossen. Es gilt als diplomatisches Meisterwerk, denn zunächst glaubte niemand an einen Erfolg. 
Viele hielten es für unmöglich, neben der Definition des Aggressionsverbrechens auch die Rolle des UN-Sicherheitsrats bei der Gerichtsbarkeit festzulegen. Ich selber war allerdings recht zuversichtlich.

Warum?
Nach den langen Vorverhandlungen war ich überzeugt, dass wir zumindest bei der Definition eine Einigung erzielen würden. Das allein wäre bereits ein Erfolg gewesen, der Rest war Bonus. Mein Ziel lautete deshalb: «Definition plus». Es entfaltete sich dann aber schnell eine kollektive Dynamik: Alle spürten, dass sich etwas Wichtiges anbahnte und eine Lösung in Reichweite lag.

Worauf legten Sie Ihren diplomatischen Fokus?
Entscheidend war, die zentralen Bedenken aller Seiten gleichermassen zu berücksichtigen.

Wie bringt man Grossmächte zum Einlenken?
Unser wichtigster Kompromiss war: Nicht jede illegale Gewaltanwendung ist Aggression und führt damit potentiell zu strafrechtlicher Ahndung – im Gegenteil, die Schwelle zur Festlegung von Aggression ist hoch. Sie muss nach Art, Schwere und Umfang eine offenkundige Verletzung der UN-Charta darstellen. Dies erleichterte die Zustimmung der Grossmächte. Die USA verliessen Kampala dennoch mit einer Art Buyer’s Remorse – dem nachträglichen Gefühl, zu viel zugestanden zu haben. China und Russland dagegen waren fast schon konstruktiv, was man sich heute kaum mehr vorstellen kann.

Welche Zugeständnisse mussten die kleineren Staaten machen?
Am schmerzhaftesten war sicherlich die weitreichende Einschränkung der Gerichtsbarkeit: Ohne Überweisung durch den UN-Sicherheitsrat kann der ICC ein Aggressionsverbrechen nicht verfolgen, wenn Aggression durch einen Staat ausgeübt wird, der nicht dem Römer Statut angehört.

Das begrenzt den Spielraum natürlich erheblich.
Ja, das ist so. Im Rückblick ist es einerseits erstaunlich, dass eine so massive Einschränkung nicht auf mehr Widerstand bei den Vertragsparteien gestossen ist. Andererseits war jedoch von Anfang an klar: Ohne dieses Zugeständnis an die USA wäre es nicht gegangen.

Die Konferenz dauerte zwölf Tage. Wann waren Sie überzeugt, dass eine Einigung tatsächlich gelingen würde?
Am letzten Tag legte ich um neun Uhr meinen endgültigen Text vor. Ich wusste: Wenn überhaupt ein Vorschlag funktionieren konnte, dann dieser.

Allerdings wurde die Zeit extrem knapp. Haben Sie wirklich vor Mitternacht alle Uhren anhalten lassen?
Ja. So blieb es für die Konferenz offiziell der 11. Juni, und wir konnten die letzten Details verhandeln. Das ist ein Kunstgriff, der in der internationalen Diplomatie gelegentlich genutzt wird.

Als Sie tief in der Nacht im grossen Konferenzsaal grad den Konsens feststellen wollten, meldete sich Japan «schweren Herzens» zu Wort. Alle im Raum hielten den Atem an. Sie auch?
Nein, für mich war der Moment weit weniger dramatisch. Der japanische Delegationsleiter hatte mir am Vortag erklärt, er lehne unsere Auslegung des Römer Statuts zwar ab, werde die Einigung aber nicht blockieren. Wir gingen freundschaftlich auseinander – we agreed to disagree. Mich störte einzig der Zeitpunkt: Jeder Wortbeitrag konnte andere Delegationen ihrerseits zum Eingreifen bewegen, und es wäre ohne diesen dramatischen Moment einfacher gewesen.

Kurz danach besiegelten Sie die Einigung mit einem Hammerschlag. Mitten im aufbrandenden Jubel erklang plötzlich ein Dudelsack. Was war da los?
Ah, der Dudelsack! Das war Don Ferencz, der Sohn von Ben Ferencz. Don hatte die ganze Konferenz verfolgt und viel dazu beigetragen, dass das Aggressionsverbrechen ins Römer Statut kam. Ben war ein persönlicher Freund und eine historische Figur: Mit 28 Jahren war er Ankläger in Nürnberg, danach verschrieb er sich dem Völkerstrafrecht. Er wurde 103 Jahre alt und war lange unser Partner in diesem Projekt. Ben war eine legendäre Figur.

Was waren Sie in Kampala: Architekt, Brückenbauer, Krisenmanager?
Von allem etwas, am ehesten aber Architekt. Nach acht Jahren Arbeit kannte ich das Thema und die Positionen aller Staaten im Detail.

Die Gretchenfrage: Hat Kampala die Welt gerechter gemacht?
Ja. Kampala hat das Bewusstsein zurückgebracht, dass die Verantwortlichen für einen Angriffskrieg strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können.

Allerdings gab es bis heute noch keine einzige Anklage wegen eines Aggressionsverbrechens. Sind Sie ernüchtert?
Das wäre ich nur, wenn ich etwas anderes erwartet hätte. Bei dieser engen Gerichtsbarkeit war aber absehbar, dass es keine oder nur sehr wenige Fälle geben würde. Der russische Krieg gegen die Ukraine hat diese hohen Hürden nun einfach unübersehbar gemacht. Frustriert trifft es besser.

Was müsste sich ändern?
Die Einschränkung für Nichtvertragsstaaten müsste fallen. Bei mutmasslichen Kriegsverbrechen auf ukrainischem Gebiet kann der ICC ja tätig werden, obwohl Russland kein Vertragsstaat ist, weil die Ukraine seine Gerichtsbarkeit anerkannt hat. Deshalb konnte er 2023 einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen. Man muss die Zuständigkeit des ICC beim Aggressionsverbrechen den anderen drei Verbrechen angleichen. Mehr ist nicht möglich – aber mehr braucht es auch gar nicht.

Unter dem Dach des Europarats wird derzeit ein Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine aufgebaut. Auch da sind Sie an vorderster Front aktiv.
Für unser Team war unmittelbar nach Beginn dieses Angriffskriegs klar: Wenn jetzt kein Sondertribunal geschaffen wird, dann vermutlich nie. Gemeinsam mit Lettland lancierte Liechtenstein deshalb früh eine diplomatische Initiative für ein solches Tribunal.

Ist dieses Tribunal ein historischer Meilenstein oder nur ein weiterer kleiner Schritt auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit?
Es ist historisch. Weil sich erstmals ein Tribunal ausschliesslich mit dem Angriffskrieg befasst. Allerdings sind wir mit Teilen des Gründungsvertrags, besonders den Immunitätsregeln, nicht ganz einverstanden. 

Warum?
Das Aggressionsverbrechen ist ein Leadership Crime. Als solches muss es sich gegen die amtierende politische Führung richten, die einen Angriffskrieg plant, einleitet oder führt. Nun sollen aber Staatspräsidenten, Regierungschefs und Aussenminister erst belangt werden können, wenn sie nicht mehr im Amt sind. Das ist sehr stossend, zumal im Fall des Kriegs gegen die Ukraine klar ist, dass der russische Präsident die volle Verantwortung trägt. Deshalb sind wir nicht vorbehaltlos enthusiastisch.

Macht lässt sich auch durch politischen Druck begrenzen. 2022 lancierte Liechtenstein die Veto-Initiative. Was steckt dahinter?
Die Grundidee ist einfach: Nach einem Veto im Sicherheitsrat tritt die UN-Generalversammlung innert zehn Arbeitstagen zusammen. Die Vetomacht ist eingeladen, ihren Entscheid zu erklären, danach können alle Staaten Stellung beziehen. Die Generalversammlung kann zudem eine eigene Resolution mit politischen Empfehlungen verabschieden. Das Veto bleibt zwar bestehen, doch der politische und öffentliche Druck steigt beträchtlich.

Wie fällt Ihre Zwischenbilanz nach vier Jahren aus?
Sehr positiv! Die Veto-Initiative gilt als eine der bedeutendsten UN-Initiativen des vergangenen Jahrzehnts – ein schöner Erfolg für uns. Ich wünschte mir nur, dass Staaten häufiger den Mut zu alternativen Beschlüssen der Generalversammlung fänden.

Kampala, Ukraine-Sondertribunal, Veto-Initiative – alles Meilensteine für mehr Gerechtigkeit in der Welt. Wie konnten Sie als Vertreter eines kleinen Staates wie Liechtenstein die Spitzendiplomatie so stark prägen?
Als Kleinstaat ohne Gruppendisziplin können wir Räume besetzen – besonders bei heiklen Themen. Ich habe den Rückhalt meines Ministeriums und ein starkes, wenn auch kleines Team. Mich persönlich faszinieren solche Aufgaben, und ich bin bereit, die nötige Arbeit dafür zu leisten. Für mich ist das die höchste und spannendste Form der Diplomatie.

Dafür braucht es einen langen Atem, den Sie als passionierter Rennradfahrer zweifellos haben. Was ist darüber hinaus noch wichtig?
Ein unbedingter Gestaltungswille. Als Zeid mir damals den Vorsitz der Arbeitsgruppe anbot, sagte er mir offen, dass eigentlich niemand mit grossen Fortschritten rechne. Für mich war aber klar: Ich mache das nur, wenn ich wirklich etwas bewegen kann. Weil im formellen Rahmen aber kaum Zeit dafür eingeplant war, organisierte ich regelmässige Arbeitstreffen in Princeton, bei denen wir die Definition des Aggressionsverbrechens entscheidend vorbereiteten.

Möglich machte das Wolfgang Danspeckgruber, der kürzlich verstorbene Gründungsdirektor des Liechtenstein Institute on Self-Determination an der Princeton University. Sie nannten ihn einen «Yes-Man». Warum?
Wolfgang war für mich immer eine Inspiration. Obwohl die Bush-Regierung den ICC entschieden ablehnte, lud er uns in den fraglichen Jahren sofort nach Princeton ein. Wenn er eine Idee gut fand, entwickelte er einen unglaublichen Enthusiasmus. Sein Motto lautete: The sky is the limit. Diese Haltung hat mich geprägt.

Die Fragen.

Wann ist etwas gerecht?

Vor Gericht, im Leistungssport oder in der Bildung – überall soll es fair zu- und hergehen. Doch wann empfinden wir etwas wirklich als gerecht?

Christian Wenaweser

Wer Krieg beginnt, muss zur Rechenschaft gezogen werden

Der Liechtensteiner UN-Botschafter Christian Wenaweser setzt sich seit Jahrzehnten auf dem diplomatischen Parkett dafür ein, die Verantwortlichen für Angriffskriege vor Gericht zu bringen.